Versammlungsrecht

Anmeldung einer Versammlung für den 05.September 2009

Sehr geehrter Herr Worch,

1.
die angemeldete Versammlung mit dem Thema „Gegen imperialistische Kriegstreiberei und Aggressionskriege Für freie Völker in einer freien Welt“ wird gemäß § 15 Abs. 1 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz, VersG) verboten.

2.
Das Verbot bezieht sich auch auf jede Form einer Ersatzveranstaltung.

3.
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
wird die sofortige Vollziehung dieser Verbotsverfügung
angeordnet.

Begründung:

zu 1.

I.1
Am 26.11.2008 wurde durch Herrn Giemsch folgende Versammlung angemeldet:

Termin:
Samstag, den 05.09.2009, Treffen gegen 12.00 h, Beginn der Versammlung 13.00 Uhr, Ende der Versammlung um 21.00 Uhr.

Aufzugstrecke:
Auftaktkundgebung am S-Bahnhof Stadthaus Saarlandstraße. Anschließend Aufzug über Saarlandstraße, Kreuzstraße, Lindemannstraße bis zur Höhe Möllerbrücke. Hier soll eine Zwischenkundgebung abgehalten werden. Danach weiterer Aufzug über Möllerstraße, Lange Straße, Königswall bis zur Ecke Rheinische Straße. Hier soll eine 2. Zwischenkundgebung abgehalten werden. Danach Fortführung des Aufzuges über Königswall bis zur Katharinenstraße. Hier soll an den so genannten „Freitreppen“ die Abschlusskundgebung stattfinden.

Thema:
„Gegen imperialistische Kriegstreiberei und Aggressionskriege Für freie Völker in einer freien Welt“

Versammlungsleiter:
Als Versammlungsleiter und Veranstalter wurde Herr Giemsch angegeben, als Vertreter Herr Dietrich Surm

Teilnehmerzahl:
ca. 1.000 Personen

Hilfsmittel:
Transparente, Fahnen (eine Fahne je 5 Teilnehmer), Trageschilder, Bühne, Tapeziertische, 1 VW Bulli, ein 3,5 t LKW, Lautsprecherwagen und 5 Handmegaphone zur Beschallung der Teilnehmer und für Ordneranweisungen vorgesehen.

I.2
Für den gleichen Tag wurden bis heute 28 Versammlungen und Veranstaltungen mit ca. 20.000 Teilnehmern angemeldet, die ich als Gegendemonstrationen zu Ihrer Versammlung werte. Die Routen und Orte dieser Veranstaltungen weisen eine erhebliche Anzahl von Schnitt- und Berührungspunkten mit Ihrer angemeldeten Aufzugsroute auf. Ich rechne noch mit weiteren Versammlungsanmeldungen.

I.3
Im Gespräch am 06.07.2009 wurde durch den Veranstalter Herrn Giemsch mitgeteilt, dass er aus persönlichen Gründen nicht die Versammlungsleitung übernehmen wolle. Als neuer Versammlungsleiter wurden Sie, Herr Worch, benannt. An diesem Gespräch haben Herr Giemsch als Veranstalter, Herr Surmann als stellvertretender Versammlungsleiter, Herr Deptolla und Sie teilgenommen.

In diesem Gespräch haben meine Mitarbeiter Ihnen mitgeteilt, dass ich die Absicht habe, die Versammlung „Gegen imperialistische Kriegstreiberei und Aggressionskriege Für freie Völker in einer freien Welt“ am 05.09.2009 in Dortmund zu verbieten. Ihnen wurden die Gründe dargelegt und bis zum 13.07.2009 – 07.00 Uhr Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

Von dieser Möglichkeit haben Sie bis heute keinen Gebrauch gemacht.

II.
Gem. § 15 Abs. 1 VersG kann die zuständige Behörde die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.

Die öffentliche Sicherheit beinhaltet den Schutz des Staates und seiner Einrichtungen, von Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Vermögen des Einzelnen vor Gefahren sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung.

Unter öffentlicher Ordnung wird die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln verstanden, deren Befolgung nach den herrschenden und mit dem Grundgesetz zu vereinbarenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens angesehen wird.

Wegen der besonderen Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit rechtfertigt nicht jede Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ein Verbot. Unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss eine Güterabwägung stattfinden. Nur wenn es zum Schutz anderer gleichwertiger Rechte notwendig erscheint, ein Verbot auszusprechen, ist dieses auch rechtmäßig.

Der Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gewährt das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Das bedeutet, dass unfriedliche Versammlungen nicht unter den Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG fallen und somit auch verboten werden können.

In dem so genannten „Brokdorf-Beschluss“ hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine Versammlung dann unfriedlich ist, wenn der Veranstalter und sein Anhang Gewalttätigkeiten beabsichtigen oder ein solches Verhalten anderer zumindest billigen werden. Als insgesamt unfriedlich muss eine Versammlung angesehen werden, wenn mehr als eine Minderheit der Teilnehmer sich gewalttätig verhält (BVerfGE 69, 315).

Gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.07.2000 (1 BvR 1245/00; NJW 2000, 3051) muss der Versammlungsleiter und der Veranstalter über die erforderliche Bereitschaft und Fähigkeit zur Sicherstellung der Ordnung in der Versammlung verfügen. Unter Berücksichtigung dieser obigen Grundsätze sehe ich bei der Durchführung Ihrer Versammlung die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet, so dass Ihre Versammlung nicht unter den Schutz des Art 8 Abs. 1 GG fällt und verboten werden muss.

III.1
Die bereits vier Mal durchgeführte und nunmehr erneut angemeldete Versammlung unter dem Motto „Antikriegstag“ hat bezüglich des Erscheinungsbildes und des Auftretens der Teilnehmer in Dortmund eine eindeutige Entwicklung durchgemacht, die sich wie folgt darstellt:

Während sich die Teilnehmer in den Jahren 2005 und 2006 mit Bekleidung und Habitus ganz überwiegend an den damaligen Symbolen der „Neonaziszene“ (Lonsdale, Fred Perry, Bomberjacke, Springerstiefel und kurz geschorene Haare/Glatze) und ohne Präferenz für Farben orientierten, konnte ich im Jahr 2007 bereits eine deutliche Veränderung feststellen. Viele der 500 Teilnehmer waren schwarz gekleidet.

Im Jahre 2008 waren nach meinen Feststellungen dann mindestens 90 % der 1350 Teilnehmer an der Versammlung am 06.09.2008 ganz in schwarz gekleidet.

Dies ist nicht nur aus meiner Sicht ein eindeutiger Beleg, dass sich der ganz überwiegende Teil der Teilnehmer den Autonomen Nationalisten (so genannter Schwarzer Block) zurechnet oder mindestens damit sympathisiert, sondern auch in der Vorabfassung des Bundesverfassungsschutzberichts 2008 wird auf den Seiten 50, 51 ausgeführt:

Trotz ideologischer Defizite sind die „Autonomen Nationalisten“ zwischenzeitlich ein fester Bestandteil des neonazistischen Lagers geworden. Am nachdrücklichsten zeigt sich deren Einbindung an der angestiegenen Gewaltbereitschaft bei rechtsextremistischen Demonstrationen, wie in Hamburg und Dortmund, bei denen teilweise nur ein massives Polizeiaufgebot schwere Zusammenstöße zwischen gewaltbereiten Rechts-und Linksextremisten verhinderte.

Diese Entwicklung wird sich nach meiner Erkenntnis so weiter
fortsetzen, so dass die Versammlung am 05.09.2009 von den
Autonomen Nationalisten (so genannter Schwarzer Block) dominiert
wird.

Die Dominanz der Autonomen Nationalisten (so genannter Schwarzer
Block) geht in der Entwicklung einher mit einer starken Zunahme von
Gewaltbereitschaft in Versammlungen.

Dies belegen die folgenden Fundstellen:

III.2
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt in seiner bfvthemenreihe
vom Mai 2007 die Autonomen Nationalisten wie folgt:
Die Unterscheidungsmerkmale der Autonomen Nationalisten zu
anderen Rechtsextremisten liegen nicht im ideologischen Bereich,
sondern hauptsächlich in den Agitationsformen und im
Erscheinungsbild. Zu nennen sind:

  • militante Kampfformen (Schwarzer Block und Gewaltandrohungen gegen Polizei und politischen Gegner),
  • modernes Outfit (z.B. Hip-Hop) und/oder Vermummung,
  • abgewandelte „linke“ Symbole und
  • Transparente mit Anglizismen.

Hauptangriffsziele dieser militanten Randgruppe sind die Polizei und der politische Gegner………

III.3
Auf der Internetseite http://www.autonomer-widerstand.de – vom Mai 2005 beschreibt der „Autonome Widerstand“ unter der Überschrift „Schwarzer Block – Eine notwendige Klarstellung“ aus seiner Sicht den Sinn, Zweck und Ziel eines nationalen schwarzen Blockes.

Einige nationale Kräfte in diesem Land haben diesem „Hand in Hand- Arbeiten“ der Antifa und der Polizei lange zugeschaut und entschlossen sich dazu, diesem Zusammenspiel nicht länger zuzuschauen, und auch gegen solche Umtriebe ein wirkungsvolles Mittel zu organisieren und es früher oder später auch auf der Straße umzusetzen: Einen schwarzen nationalen Block von nationalen Sozialisten ……….

Ziel und Vorbild ist es nicht linke Methoden zu übernehmen oder zu kopieren sondern entschlossen Widerstand durch Auftreten zu vermitteln und umzusetzen. Sollten Verhandlungen von gemäßigten Nationalen Kräften scheitern, werden die Teilnehmer des Nationalen schwarzen Blockes ihr Wunsch nach Durchsetzung der Ziele vortragen und energisch durchfechten, falls dieses nötig werden sollte. Das Auftreten der Teilnehmer wird nicht durch schwarze Kleidung hervorstechen und oder durch Unkenntlichmachung der Teilnehmer, da diese aus dem Umfeld des „normalen“ Aktivistenkreises stammen können und werden. …………………..

Sollte im Verlauf absehbar sein, das Ziele und die Durchsetzung einer Versammlung gefährdet sind, formiert sich der schwarze Block eigenständig und versucht die Umsetzung des Zweckes und durch das eigenständige Auftreten des engagierten Blockes diesen Nachdruck zu verleihen …

Er kann evtl. Forderungen stellen oder dieses durch ein entschlossenes Auftreten unterstreichen …

Das beste Beispiel…war der schwarze Block bei der Demonstration am 01.05.2004 in Berlin: Dort formierte sich ein Block von ca. 350 Nationallisten……Die 350 Aktivisten im Block versuchten mehrmals den Abmarsch voranzutreiben, indem sie die Polizeikräfte einfach nach vorne drängten und an den Polizeireihen mit den Händen drückten. Die Polizeiführung musste handeln und gab die Marschstrecke den Versammlungsteilnehmern frei….

Mehrere „Durchbruchversuche“ der Nationalisten wurden zwar mit Knüppeln der Polizei beantwortet, aber das entschlossene Auftreten und der Wille wurden nicht gebrochen, sondern eher bestärkt….

In Zukunft sollte unser Auftreten in der Öffentlichkeit sich keinesfalls ändern, sondern wir sollten die Entschlossenheit hinzugewinnen und steigern …

Das oberste Gebot lautet bei diesen Aktionsformen: Leistet Widerstand gegen dieses System, gegen Kapital, Globalisierung, EU, EG, Nato, Antifa, Bullen und weitere volksfeindliche und Systemunterstützenden Kräfte. Kurzum: Zerstört das, was euch zerstört, bevor es euch erwischt! …

III.4
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt in seinem Verfassungsschutzbericht (Vorabfassung) 2008 auf Seite 62 fest:

Ungeachtet ideologischer Defizite sind die „Autonomem Nationalisten“
zwischenzeitlich ein fester Bestandteil des neonazistischen Lagers. Sie
prägen auch solche Bereiche der Szene, die ihnen wegen ideologischer
Differenzen nicht zugerechnet werden können, insbesondere durch

ihren Kleidungsstil bei Demonstrationen, der von anderen Rechtsextremisten wegen der damit verbundenen Anonymität kopiert wird. Ursachen für die gestiegene Gewaltbereitschaft bei rechtextremistischen Demonstrationen sind die erlebnisorientierte Ausrichtung der „Autonomen Nationalisten“ sowie der auch in anderen Teilen des Rechtsextremismus vorhandene Wille, den eigenen Zielen – wenn nötig auch physisch – Nachdruck zu verleihen. Erkennbar war dies vor allem bei den bereits erwähnten Demonstrationen am 1. Mai 2008 in Hamburg und am 6. September 2008 in Dortmund, bei denen jeweils nur ein massives Polizeiaufgebot schwere Zusammenstöße zwischen gewaltbereiten Rechts- und Linksextremisten verhinderte.

III.5
Der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder stellt in seinem Jahresbericht 2008 (Seite 6 Absatz 3 und Seite 7 Absatz 1) fest:

Hinsichtlich Versammlungen der rechtsextremen Szene setzten sich die bereits im Jahr 2007 festgestellten Tendenzen weiterhin fort. So finden kaum noch Aufzüge im Bundesgebiet ohne Beteiligung der sog. Nationalen Autonomem statt,………. Der „Schwarze Block Rechts“ wird dabei öffentlich von Führungspersonen der rechten Szene instrumentalisiert, wie die Ereignisse am 01. Mai 2008 in Hamburg eindrucksvoll gezeigt haben. Gewalt wird als probates Mittel der politischen Auseinandersetzung gesehen und zeugt von einem veränderten Selbstbewusstsein in Teilen des rechten Lagers.

III.6
In einer „Stellungnahme“ des Freien Widerstands Süddeutschland (http://www.infoportal24.org/kommentar.php?id=60) heißt es dazu:

Was das eher einheitliche – meist schwarzgekleidete – Auftreten des nationalen „schwarzen Blocks“ angeht, so stellen wir fest, dass dies ein wichtiger Faktor für Kameraden darstellt, die sich diesem Block anschließen. Es fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl nach dem Motto „gemeinsam sind wir stark“ ungemein. Weiterhin sehen wir darin kein Problem, denn viele Aktivisten sind beruflich tätig und können es sich nicht leisten, ihr Gesicht auf einem Flugblatt oder einem Zeitungsartikel abgelichtet zu sehen. Bei sinnvollen Reaktionen, die sich gegen Polizeibeamte und gewalttätige Gegendemonstranten richtet, stellen wir fest, das es in einer Gruppe von nahezu Gleichgekleideten einfacher ist, in der Menge unterzutauchen und somit nicht festgenommen zu werden.

III.7
In der Vergangenheit trat die hiesige rechte Szene unter Bezeichnungen wie „Kameradschaft Dortmund“ oder „Nationaler Widerstand Ruhrgebiet“ öffentlich in Erscheinung.

Während die „ursprüngliche“ Kameradschaft Dortmund in der Folge immer weniger Aktivitäten an den Tag legte, wurden politische Aktionen zunehmend von jüngeren Aktivisten, die auf Grund ihres äußeren Erscheinungsbildes den Autonomen Nationalisten zuzurechnen sind, übernommen.

Darüber hinaus beteiligten sich die Dortmunder Autonomen Nationalisten an (körperlichen) Auseinandersetzungen gegen Personen des linken Spektrums.

Durch ihren Aktionismus konnten die Dortmunder Autonomen Nationalisten überregionale und bundesweite Bedeutung erlangen. (vergleiche: Verfassungsschutzbericht des Landes NRW über das Jahr 2008 S. 44)

Anlässlich der Demonstrationen in Dortmund am 01.05.2007 und am 06.09.2008, spätestens aber seit den Ausschreitungen Autonomer Nationalisten am 01.05.2009 in Dortmund wird deutlich, dass eine erhebliche Gewaltbereitschaft im Kreis der Autonomen Nationalisten vorhanden ist, die auch ohne Außenanlass, sowohl eruptiv als auch offensichtlich gesteuert zur Umsetzung kommt. In der Gruppe der Autonomen Nationalisten Dortmund nehmen die Herren Giemsch, Deptolla und Surmann die Führungsrollen ein.

III.8
01. Mai 2007 in Dortmund:

Ca. 700 Teilnehmer der Versammlung des politisch rechten Spektrums konnten den Ort ihrer Auftaktkundgebung in Dortmund-Körne nicht auf dem von ihnen vorgesehenen Anreiseweg erreichen und stauten sich an der S-Bahnhaltestelle Dortmund-Dorstfeld. Sie wurden per Lautsprecherdurchsage von der Sperrung der Bahnlinie informiert. Um 12.26 Uhr ignorierten ca. 130 Personen die Absperrung der Bundespolizei; ca. 700 Personen, darunter auch Herr Deptolla (Teilnehmer des Gesprächs am 06.09.2009), bewegten sich daraufhin geschlossen über die Rheinische Straße Richtung Innenstadt, um den ca. 5 km entfernten Ort der Auftaktkundgebung in Dortmund-Körne zu Fuß zu erreichen.

Um 12.45 Uhr mussten zusätzliche Polizeikräfte in diesen Bereich verlagert werden. Erst danach konnte diese Personengruppe auf der sich verengenden Rheinischen Straße in Höhe Annenstraße durch eine mit Einsatzfahrzeugen verstärkte Absperrkette aufgehalten werden. Eine größere, teilweise vermummte Gruppe versuchte die Absperrkette mittels körperlicher Gewalt und durch den Einsatz von Steinen und Flaschen als Wurfgeschosse zu durchbrechen. Nur mittels Schlagstockeinsatz konnte dieses unterbunden werden.

Hierzu ist von Herrn Deptolla eine Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht worden, um die polizeilichen Maßnahmen überprüfen zu lassen. Ein Urteil ist noch nicht ergangen.

III.9
01. Mai 2008 in Hamburg:

Bei der durch Sie durchgeführten Versammlung kam es zu schwersten Ausschreitungen durch Versammlungsteilnehmer der Autonomen Nationalisten (so genannter Schwarzer Block). Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 27.04.2009 – 11 ME 225/09, 10B 1485/09 festgestellt, dass am 1. Mai 2008 in Hamburg ein geschlossener Block mit 340 Teilnehmer auftrat. Nach Angaben des Landeskriminalamtes Hamburg setzte sich dieser überwiegend aus Autonomen Nationalisten zusammen. Nach den vorliegenden polizeilichen Erkenntnissen kam es nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts durch Teilnehmer der rechtsgerichteten Demonstration zu massiven Übergriffen auf Polizeibeamte, Journalisten und politische Gegner, wobei sich insbesondere Angehörige der Autonomen Nationalisten durch entsprechende Gewaltbereitschaft auszeichneten.

So stellte der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder in seinem Jahresbericht 2008, Seite 14, fest:

Nach Erreichen des Antreteplatzes wurden durch Anhänger des linken Spektrums sämtliche Marschwege blockiert. Nur unter Anwendung unmittelbaren Zwanges (inklusive Wasserwerfereinsatz) konnte der Demonstrationszug „Rechts“ zu seinem Endplatz geleitet werden. Hierbei kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen der linken und der rechten Szene. Der hohe Anteil an „AN“ (sogenannten rechten schwarzen Block) führte zu einem hohen Aggressionspotential innerhalb des Aufzuges „Rechts“. Bereits in der Antretephase versuchten Teilnehmer „Rechts“ polizeiliche Absperrmaßnahmen zu überrennen, um die gewaltgeneigte Auseinandersetzung mit der linken Szene zu suchen……..

Insgesamt kam es am 1. Mai in Hamburg zu 59 Festnahmen und 227 Ingewahrsamnahmen. 39 Polizeibeamte wurden verletzt.

Neu an diesem Auftreten war nach polizeilicher Bewertung, dass polizeiliche Weisungen durch Versammlungsteilnehmer vollständig ignoriert wurden. Anweisungen/Ansagen der Versammlungsleitung wurden unverzüglich befolgt.

Nach meinen Erkenntnissen haben Dortmunder Autonome Nationalisten auch an dieser Versammlung teilgenommen.

III.10
06.September 2008 in Dortmund:

Anlässlich des 4. „Antikriegstags“ in Dortmund nahm eine große Zahl schwarz gekleideter Autonome Nationalisten mit ausgesprochen aggressiver Grundstimmung teil. Immer wieder zeigten die Teilnehmer, aggressives Verhalten und übten Druck auf Polizeivollzugsbeamte aus, bis hin zu körperlichen Angriffen (siehe III.4).

Aus der Versammlung heraus wurden während des gesamten Verlaufs selbstgebaute massive Pyrotechnika gezündet und geworfen, die zu Knalltraumata und teilweise Dienstunfähigkeit der eingesetzten Polizeibeamten führten.

Zum Ende der Versammlung, als der Aufzug den kooperierten Abschlusskundgebungsort erreichte, versuchten die Teilnehmer die Straße Lange Reihe in Richtung Semerteichstraße zu gehen/rennen. Auch hier konnte nur mit massivem Polizei- und Schlagstockeinsatz ein Losstürmen verhindert werden.

Während dieser Aktion wurde erneut massive Pyrotechnika in Richtung der Polizeibeamten gezündet und geworfen.

Insgesamt wurden 16 Polizeibeamte verletzt.

III.11
01. Mai 2009 in Dortmund:

An diesem Tag traf sich der Veranstalter Ihrer Versammlung, Herr Giemsch, in Dortmund am Hauptbahnhof mit anderen Autonomen Nationalisten, um nach seinen Angaben zu einer Versammlung nach Siegen zu fahren. Der Zug nach Siegen sollte um 10:45 Uhr abfahren. Dies gab Herr Giemsch persönlich gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten an.

Über Lautsprecherdurchsagen hatte die Polizei mehrfach aufgefordert, sich zum Bahnsteig zu begeben, weil dort der Zug eingefahren sei und abfahren sollte. Diese Lautsprecherdurchsagen wurden von den Teilnehmern ignoriert.

Als gegen 10:45 Uhr zwei Reisebusse mit weiteren Personen der rechten Szene eintrafen, lief die Gruppe unter der Führung von Herrn Giemsch und Herrn Deptolla (beide Teilnehmer des Gesprächs am 06.07.2009) auf die Fahrbahn des Königswalls. Dort kam es zum Zusammenschluss mit den Busanreisenden.

Herr Giemsch und Herr Deptolla übernahmen die Spitze dieser Gruppe und führten sie mittels Handzeichen über den Königswall Richtung Freistuhl. Alle auf dem Vorplatz des Hautbahnhofes stehenden Personen der rechten Szene schlossen sich unverzüglich an. Die gesamte Gruppe, ca. 400 Personen, muss aufgrund ihres Erscheinungsbildes und Auftretens den Autonomen Nationalisten zugeordnet werden. Alle waren schwarz gekleidet und skandierten Parolen, wie „Hier ist der Nationale Widerstand“, später auch „ Hier regiert der Nationale Widerstand“.

Nachdem die Gruppe Richtung Innenstadt gelaufen und auf der Straße „Freistuhl“ angelangt war, wurde der Einsatzleiter der Polizei von drei Personen angegriffen. Als dieser zu seiner Verteidigung Pfefferspray einsetzte, ließen 2 Personen von ihm ab. Die dritte Person trat ihm in die rechte Körperseite, sodass er zu Boden ging. Erst als er schon am Boden liegend, erneut Pfefferspray einsetzte, ließ auch diese Person von ihm ab und schloss sich wieder der Gruppe an.

Im Bereich der Kampstraße nahm die Gruppe Steine auf und warf diese auf die eingesetzten Polizeibeamten, Einsatzfahrzeuge und gegen Schaufensterscheiben. Darüber hinaus wurden Flaschen und Pyrotechnika geworfen.

Gegen die Gruppe der Autonomen Nationalisten (so genannter Schwarzer Block) musste immer wieder der Schlagstock, Pfefferspray und der Einsatzmehrzweckstock eingesetzt werden. Es gelang den Polizeibeamten aufgrund des hohen Aggressionspotentials und der Steinwürfe dennoch nicht, die Gruppe anzuhalten.

Im Verlauf der Auseinandersetzungen wurden mehrere Streifenwagen durch Steinwürfe erheblich beschädigt (z.B. gesamte Verglasung, Karosserie, Innenausstattung).

Der gesamten Gruppe gelang es, über die Wißstrasse durch den Stadtgarten die Hansastraße zu erreichen, um so auf die Versammlungsteilnehmer der DGB Kundgebung zu treffen. Hier kam es zu Körperverletzungsdelikten in Form von Stein- und Flaschenwürfen sowie Auseinandersetzungen mit Fahnenstangen. Die Polizei konnte erst unter massivem Schlagstockeinsatz und Pfefferspray eine Polizeikette bilden, um die Angriffe auf die DGBVersammlung zu unterbinden.

Die Gruppe lief daraufhin Richtung Südwall. Dort nahmen Teilnehmer an einer Baustelle (Ostwall) erneut Steine auf. Im weiteren Verlauf kam es wieder zu Stein- und Flaschenwürfen gegen Polizeibeamte; weitere Polizeifahrzeuge wurden beschädigt. Seitens der Polizei musste wieder Schlagstock und Pfefferspray eingesetzt werden. Erst als starke polizeiliche Verstärkungskräfte eintrafen, konnte die Gruppe, welche sich zwischenzeitlich aufgeteilt hatte, an verschiedenen Stellen festgesetzt werden. In dieser Situation war der Steinbewurf auf die polizeilichen Einsatzkräfte so stark, dass diese ihre Fahrzeuge zunächst nicht verlassen konnten.

In der Gruppe der Autonomen Nationalisten (so genannter Schwarzer Block) befand sich auch Herr Deptolla.

Gegen insgesamt 402 Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs eingeleitet, eine erste Anklageschrift wurde durch die Staatsanwaltschaft bereits erstellt.

Zu den sichergestellten Gegenständen, die am Ort der Einschließungen der Autonomen Nationalisten abgelegt wurden, zählten u.a.

  • 13 x Reizgas/Pfefferspray
  • 60 Quarzhandschuhe
  • 1 Knallkörper
  • 1 einsatzbereite Seenotrettungsfackel
  • 8 Schießbecher für Signalmunition
  • 2 USBV (selbstgebaute Rauchkörper/Pyrotechnik)
  • 90 Tücher als Vermummungsgegenstand,
  • sowie mannigfaltige Pflastersteine, Zahnschutz, Hieb-/Stichwaffen, 1 Abschuss- Vorrichtung, Sprühkleber

III.12
Die vier geschilderten Sachverhalte zeigen deutlich, welches Aggressionspotenzial von den Autonomen Nationalisten ausgeht und welche Steigerung der Gewaltbereitschaft und der Bewaffnung (siehe III.11) insbesondere auch in Dortmund in den letzten Jahren festzustellen ist.

Nicht mehr vereinzelte Versammlungsteilnehmer zeigen sich latent gewalttätig, sondern eine ganze Gruppe (hier am 01. Mai 2009) von 400 Personen ist gemeinsam gewalttätig geworden. Aufgrund der langen Fußwege bis zur DGB Kundgebung wäre es allen friedlichen Personen möglich gewesen, die Gruppe zu verlassen, auch wenn man sich irrtümlich vielleicht dieser Bewegung zunächst angeschlossen hatte.

Vielmehr hat sich gezeigt, dass niemand trotz deutlich sichtbarer Ausschreitungen, dem Einsatz von Pyrotechniken (Qualm, Rauch und Knall) und Steinwürfen die Gruppe verlassen hat.

Erstmalig greifen hier die Autonomen Nationalisten (so genannter Schwarzer Block) eine andere Versammlung an, die noch nicht einmal themenbezogen zu ihnen demonstriert hat.

Dies ist ein weiterer Beleg für die ständig wachsende Gewaltbereitschaft und Bewaffnung der Autonomen Nationalisten (so genannter Schwarzer Block). Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar.

III.13
Der Veranstalter der für den 05.09.2009 angemeldeten Versammlung, Herr Giemsch, der stellvertretende Versammlungsleiter, Herr Surmann, sowie Herr Deptolla (Teilnehmer des Gesprächs am 06.07.2009) haben unbestritten bundesweit eine Führungsrolle innerhalb der Autonomen Nationalisten inne.

Dies wird insbesondere durch folgende Tatsachen deutlich:

  • Die Internetseite des „Nationalen Widerstandes Dortmund“ (www.nw-dortmund.net) mit seinen zahlreichen Verlinkungen zu den Autonome Nationalisten wird durch den Veranstalter, Herrn Giemsch, betrieben und ist die einzige Internetseite der
    Dortmunder Autonome Nationalisten.
  • Der Onlinevertrieb „Resistore“ des Herrn Giemsch vertreibt eine Vielzahl von szenetypischen Devotionalien und Werbematerial für die Veranstaltungen der Autonomen Nationalisten (zum Beispiel werden dort Schleudern/Zwillen mit Munition, Pfefferspray zur Tierabwehr, Sturmhauben, Fahnen, Aufkleber und Flugblätter verkauft). Er unterstützt mit seinen Erlösen, nach eigenen Angaben, Aktionen wie den nationalen Antikriegstag in Dortmund oder die 1. Mai Demonstration in Hannover.
  • Die drei vorgenannten sind für eine Vielzahl von Anmeldungen und Durchführung öffentlicher Demonstrationen unter starker Beteiligung der Autonomen Nationalisten (so genannter Schwarzer Block) verantwortlich.
  • Die regelmäßige Teilnahme an rechten Veranstaltungen im Bundesgebiet und auch im europäischen Ausland unter Beteiligung der Autonomen Nationalisten (so genannter Schwarzer Block).
  • Auf der Internetseite http://www.infoportal-dortmund.net wird ein Flugblatt publiziert, für das sich Herr Giemsch verantwortlich zeichnet.

    In dem Flugblatt übernimmt Herr Giemsch mittelbar Verantwortung für die Ereignisse am 01.05.2009 und streitet jegliche Gewalt und Aggression seitens der Autonomen Nationalisten ab.

    Das Flugblatt endet mit der Aufforderung: Unterstütze auch Du den nationalen Freiheitskampf und widersetze dich der kapitalistischen Ausbeutung volksfeindlicher Politiker!?

  • Auf dem 8. Thüringentag am 13.06.2009 in Arnstadt warb Herr Giemsch wie folgt für die Versammlung am 05.09.2009 in Dortmund (Auszug aus seiner Rede):

    Der Nationale Sozialismus ist für uns die ultimative Kampfansage gegen dieses System. Wir ziehen durch unseren Aktivismus eine klare Linie zwischen uns und denen, die für die unhaltbaren Zustände in unserem Land verantwortlich sind. Wir distanzieren uns von den Lehrern und Professoren von 68, die durch ihre antideutsche Propaganda unsere Kultur, unsere Traditionen und unsere Werte zerstören. Wir distanzieren und von den Politikern, die sich nur für die Wirtschaft und für Konzerne einsetzen, während das Deutsche Volk kinderlos und ungebildet auf den Volkstod zusteuert. Wir distanzieren uns von all jenen, die sich freuen würden, wenn unser Land aufgelöst und unser Volk aussterben würde. Der Nationale Sozialismus ist keine Detailfrage, er stellt die Systemfrage. Er ist der Kampf der Helligkeit gegen die Dunkelheit, die Entscheidung zwischen Leben und Tot, zwischen Gut und Böse. Er gibt der Jugend ein Ziel und kennt als höchste Maxime nur das Überleben von Volk und Rasse und den Bestand unserer Nation. Kein Gold und Geld, kein Kleidungsstil und keine Musikrichtung, kann das Gefühl von Gemeinschaft und Identität ersetzen. Dafür lohnt es sich zu kämpfen.

    Am 5. September diesen Jahres wird der Nationale Widerstand in Dortmund erneut gegen einige der offensichtlichsten Ungerechtigkeiten demonstrieren, die auf den Kapitalismus zurückzuführen sind: die Angriffskriege der USA gegen Afghanistan und den Irak, die Drohungen der westlichen Welt gegen Nord-Korea und den Iran, und den Völkermord an den Palästinensern durch den Judenstaat und seine Bevölkerung. Von den Organisatoren dieser Veranstaltung, die im letzten Jahr immerhin 1340 Teilnehmer zählte, ist keiner älter als 25. Als der erste Antikriegstag stattfand, war ich als Anmelder gerade 20 Jahre alt. Mithilfe meiner Kameraden haben wir es in den folgenden Jahren geschafft, den Antikriegstag zu einem festen Termin im Kalender des Nationalen Widerstands zu etablieren. Der nationale Antikriegstag ist deshalb ein gutes Beispiel für die Erfolgsmöglichkeiten des Jugendaktivismus. Ein Aktivist, der seinen Platz im großen Ganzen findet, der sich idealistisch einbringt und seinen Kameraden solidarisch beiseite steht, kann weitaus mehr erreichen, als man allgemein annimmt.

Deswegen werden auch am 05.09.2009 in Dortmund Herr Giemsch, Herr Deptolla und Herr Surmann wesentliche Entscheidungen bezüglich der Vorbereitung, des Ablaufs und der tatsächlichen Durchführung des Versammlungsgeschehens treffen, unabhängig davon welche förmlichen versammlungsrechtlichen Positionen sie einnehmen.

Insofern ist der Wechsel des Versammlungsleiters lediglich ein fadenscheiniger Versuch, den nach den Ereignissen vom 01.05.2009 mit einem Ermittlungsverfahren belasteten Herrn Giemsch aus dem Blick der Versammlungsbehörde zu nehmen. Für die Beurteilung, ob die Versammlung verboten werden muss, ist der vorgenommene Wechsel unerheblich.

III.14
Ich gehe davon aus, dass die von Ihnen angegebene Teilnehmerzahl von 1.000 deutlich überschritten wird. Zu dieser Annahme komme ich, wegen der

  • seit November 2008 betriebenen internationalen Werbung imInternet
  • Emotionalisierung durch das Verbot 01.05.2009 in Hannover
  • Anziehungskraft für Gewaltbereite nach den Ereignissen am 01.05.2009 in Dortmund
  • Singularität als Großveranstaltung der rechten Szene in NRW 2009
  • umfänglichen internationalen Rednerliste (www.nw-dortmund.net),
    Redner aus Belgien, Bulgarien, Frankreich, Holland, Österreich,
    Russland, Schweden, Tschechien und Deutschland haben
    bereits zugesagt. Weitere Redner (unter anderem aus der
    Schweiz und der USA) wurden angefragt. Auch ein
    nichteuropäischer Redner hat sich wegen des Themas
    angekündigt.
  • Rede von Herrn Giemsch am 13.06.2009 in Arnstadt (siehe
    III.13)
  • Starker öffentlicher Widerstand gegen Rechts in Dortmund
    (siehe I.2)

IV
Mir ist bewusst, dass pauschale Hinweise auf straffällig gewordene Personen bei vorangegangenen Versammlungen allein nicht die Prognose der Begehung von Straftaten oder der Verletzung von elementaren Rechtsgütern für zukünftige Veranstaltungen begründen kann – so auch das OVG Saarlouis vom 12.11.2004, 2 W 63/04.

Es ist aber davon auszugehen, dass an der Versammlung am 05.09.2009 in Dortmund aus den oben genannten Gründen überwiegend Autonome Nationalisten und deren Sympathisanten teilnehmen werden.

Die Tatsache, dass eine mittlerweile überregional bis bundesweit bedeutsame Gruppe der Dortmunder Autonomen Nationalisten zu der Versammlung aufruft, lässt keinen anderen Schluss zu, als dass alle Autonomen Nationalisten und sich der Szene zugehörig fühlende Personen sich der Versammlung anschließen werden.

Auf der Grundlage der unter III.14 aufgezeigten Aspekte gehe ich davon aus, dass die Teilnehmerzahl für die Versammlung am 05.09.2009 in Dortmund mindestens die der Versammlung am 06.09.2008 erreichen wird (ca. 1350).

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 27.04.2009 – 11 ME 225/09, 10 B 1485/09, dargelegt, dass bei der Gefahrenprognose auf die Anzahl der teilnehmenden Autonomen Nationalisten und das daraus resultierende Gefahrenpotenzial abgestellt werden kann. So sprach in Hannover einiges dafür, dass am 01. Mai 2009 Autonome Nationalisten an der Versammlung teilnehmen wollen. Neben der Internetwerbung für die Veranstaltung konnte das Gericht feststellen, dass die Gruppe „Nationaler Widerstand Dortmund“, die zu den Autonomen Nationalisten zählt, seit Monaten für die Teilnahme an der Veranstaltung in Hannover mobilisiert und die Anreise mit Bussen organisiert. Dies würde für eine zahlenmäßig starke Teilnahme von Autonomen Nationalisten sprechen. Der Beschluss ist nach heutigen Erkenntnissen rechtskräftig, da der Anmelder der Versammlung in Hannover seine Klage gegen das Versammlungsverbot zurückgezogen hat.

Es ist davon auszugehen, dass ein nicht unerheblicher Teil, wenn nicht sogar alle Demonstranten an Ihrer Versammlung in Erwartung und Bereitschaft teilnehmen, bei sich bietender Gelegenheit aus der Versammlung heraus gewalttätige Angriffe auf Polizeibeamte, auf Teilnehmer von Gegendemonstrationen sowie auch auf Unbeteiligte, wie der 01.05.2009 in Dortmund bewiesen hat, vorzunehmen.

Die oben angeführten Gesichtspunkte ergeben ein Gesamtbild, aus dem deutlich wird, dass es bei Durchführung Ihrer angemeldeten Versammlung am 05. September 2009 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kommen wird. Das gilt umso mehr, weil Autonomen Nationalisten insbesondere dann Gewalt einsetzen, wenn sie sich durch Gegendemonstranten oder Polizei provoziert fühlen oder behauptete Notwehrsituationen für sich in Anspruch nehmen.

Angesichts dieser Situation gehe ich von einer Gefahr für Leib und Leben aus. Dabei muss ich unabweisbar die progressive Entwicklung der Gewaltbereitschaft und Bewaffnung der Autonomen Nationalisten (so genannter Schwarzer Block) in meine Gefahrenprognose einbeziehen.

V
Es kommt bei diesem Verbot auch nicht darauf an, ob es mir möglich ist, die Begehung von Gewalttätigkeiten aus Ihrer Versammlung heraus zu verhindern. Es ist nicht die Aufgabe der Polizei, die Durchführung einer Versammlung zu schützen, wenn aus ihr heraus Gewalttätigkeiten begangen werden, umso mehr, wenn die Organisatoren keine hinreichenden Anstrengungen unternehmen, um dies zu unterbinden.

Schon wegen der umfangreich dargestellten Gewaltbereitschaft Ihrer Demonstration, kann die Prüfung polizeilichen Notstandes, der angesichts der Vielzahl von Gegenveranstaltungen, die zumindest teilweise auch deutliches Gewaltpotenzial aufweisen, nicht fern liegt, zunächst offen bleiben.

Zum Schutz der elementaren Rechtsgüter ist nur ein Versammlungsverbot angemessen und geboten, da der Erlass von Auflagen zur Gefahrenabwehr hier nicht ausreichend ist.

Zu 2.:
Das Verbot jeglicher Ersatzveranstaltung ist notwendig, um zu verhindern, dass das Verbot umgangen wird. Die dem Verbot zugrunde liegende Begründung lässt eine Ersatzveranstaltung des zu erwartenden Teilnehmerkreises vor identischem Hintergrund und in zeitlichem Zusammenhang auch an einer anderen Örtlichkeit im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Dortmund nicht zu.

Zu 3.:
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt im besonderen öffentlichen Interesse. Dem durch das Verbot verfolgten Ziel einer Verhinderung von Straftaten und konkret drohender Personen- und Sachschäden muss bei sachgerechter Abwägung Vorrang vor dem Interesse an der Durchführung der angemeldeten Versammlung eingeräumt werden. Würde die sofortige Vollziehung dieser Verfügung nicht angeordnet, wäre es wegen der aufschiebbaren Wirkung einer Anfechtungsklage möglich, das ausgesprochene Verbot zu unterlaufen. Mit Ablauf der Versammlung hätte aber dann das Verbot jeglichen Sinn verloren. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung zur Abwehr der genannten erheblichen Gefahren ist daher unumgänglich.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftstelle zu erklären. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung können Sie bei mir oder beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen einen Antrag auf Aufhebung stellen. Dieser Antrag ist an keine Frist gebunden.

Hochachtungsvoll
gez. Schulze


3 Antworten zu “1. Das Verbot unserer Versammlung durch die Polizei Dortmund”


  1. 1 Dr_nat_Fake Juli 19, 2009 at 8:12 pm

    Dieser seitenlange krude “Schwachsinn” zeigt, auf was für “dünnem Eis” der PP-Dortmund steht. Diese Verbotsbegründung ist dem Druck von Seiten der etablierten Politik, Medien, Linken und Gutmenschen zuzuschreiben.

    Der Versuch eine – lange vor Gegenanmeldungen – ordentlich angemeldete politische Versammlung mit der Begründung der Bedrohung von “linker Seite” und dem eigenen Unvermögen den polizeilichen Schutz des Aufmarsches sicherstellen zu können, hat zwar schon zum 1.Mai in Hannover Erfolg gezeigt, ist aber so abwegig und “staatsschädigend”, dass sie kaum dauerhaft durchgehalten werden kann. Und – wenn die Polizei den Aufmarsch nicht schützen könnte oder ihn nicht umfassend schützt – ein Schelm wer hier Schlechtes denkt – und Angriffe von Linken erfolgen, dann ist “Not – und Gegenwehr” zur Abwehr rechtswidriger gewalttätiger Angriffe auf eine friedliche Demonstration eine mögliche Folge – aber keinesfalls geplante Gewalt.

    Die “Versuche” dem Aufmarsch zum Antikriegstag 2009 in Dortmund ein “Gewaltpotential” “zuzuschreiben”, sind zwar seitenlang mit Auszügen aus diversen Quellen unterlegt, aber in keiner Weise inhaltlich substanziiert. Noch so langes und umfangreiches Zitieren reicht als Beweisführung nicht. Es bleibt was es ist: Hanebüchene Spekulationen und nicht bewiesene, teilweise belegt konstruierte “Zusammenhänge”, die wiederum mit der nächsten Vermutung – besser Unterstellung – gesichert werden sollen. Kein Wort davon, was wirklich gewollt ist: Friedlich gegen die Gefahr imperialisticher Kriege zu demonstrieren.

    Die Vorwürfe gegen die Versammlungsanmelder und potentielle Versammlungsleiter stützen sich auf “Ermittlungsverfahren” mit derzeit nicht bewiesenen Vorwürfen. Hier gilt: Mit Dreck schmeißen hilft – es bleibt immer etwas kleben…. Die Taktik der Etablierten, nationale Aktivisten zu kriminalisieren, zeigt hier eindeutig Wirkung. Der “Gipfel” ist die Feststellung,dass auch der erfolgte Austausch von verantwortlichen Personen und potentielle weiter Wechsel am Verbot nichts ändern werden. Das zeigt, worum es wirklich geht: Der Aufmarsch soll auf keinen Fall stattfinden.

    Die Angst der “Etablierten” vor nationalen Sozialisten ist groß und sie wächst stetig. Das bescheert einerseits das Verbotsverfahren und zunehmend Repressionen, andererseits macht diese Reaktion des “Systems-BRD” auch Mut, zeigt es doch die Ausweglosigkeit und Hilflosigkeit der Etablierten.
    Frei, sozial und national – die Strassen frei.

  2. 2 Lars Juli 29, 2009 at 10:36 pm

    Erst einmal finde ich gut das Ihr hier gegen vorgeht.
    Schön zu sehen das es noch Kameraden gibt die sich wehren und gegen solchen Unsinn vorgehen.Ich lebe hier im Norden (WST) und hab bis 2004 gekämpft um die Strasse frei zuhalten von so einem ***.Die Sache ist nur so, 2007 kam ich dann wieder aus dem Systemkerker und was war los,alles voll mit linken Abschaum,Kameraden haben sich aus dem Staub gemacht ,Szene hat sich weiter gewandelt(zum positiven:was auch gut so ist)und man hat überhaupt kein Anschluss mehr.Was bleibt ist man darf nicht aufhören zu kämpfen.
    Also zeigt ihnen wie Schlau Ihr wirklich seit
    und setzt Euch Alle ein.Tretet ihnen auf
    die Hacken.
    MkG : Lars

  1. 1 » Das sagt der Verfassungsschutz: Größte Neonazi-Demonstration des Jahres 2008 Dortmund: 4. nationaler Antikriegstag Trackback on August 1, 2009 at 12:11 am

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